EKElisabeth K.vor 3 Std.
Wir haben einen Wintergarten mit Glasdach. Wer putzt sowas ordentlich? 🪟
Viele Nester kann man bis zum Herbst stehen lassen. Im nächsten Jahr werden sie nicht wieder bezogen. Muss eines weg, hilft ein Fachbetrieb oder der Naturschutzbund.
Wespen und Hornissen sind laut Naturschutzbund in Österreich wie alle Wildtiere geschützt; ihre Nester dürfen nicht einfach zerstört werden. Liegt das Nest abseits, kann es bis zum Herbst bleiben – dann stirbt das Volk ab. Bei Gefahr, etwa Allergie, sollte ein Fachbetrieb entfernen oder umsiedeln. Im Burgenland nennt der Naturschutzbund eine eigene Anlaufstelle.
Im Hochsommer wird es sichtbar: Am Rollladenkasten fliegen ständig Wespen ein und aus, unter dem Dachvorsprung hängt eine graue Kugel, im Gartenhäuschen brummt es. Was tun?
Nicht jedes Nest muss weg. Liegt es abseits von Türen, Fenstern und Kinderspielplatz, kann man mit Abstand gut nebeneinander leben. Im Herbst stirbt das Volk ab, nur die jungen Königinnen überwintern woanders. Ein altes Nest wird nicht noch einmal bezogen.
Ein paar Regeln helfen:
Laut Naturschutzbund Österreich sind Wespen, auch Hornissen, wie alle Wildtiere geschützt. Ruheplätze, Lebensstätten und Bruthabitate dürfen nicht zerstört werden. Wenn Gefahr besteht, etwa weil jemand im Haushalt allergisch ist, braucht es eine Genehmigung oder eine Fachfirma.
Für das Burgenland nennt der Naturschutzbund einen eigenen Ansprechpartner beim Naturschutzbund Burgenland. Die Kontaktdaten stehen im Merkblatt „Was tun bei Wespen- oder Hornissennestern?“ auf naturschutzbund.at.

Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung entfernen oder umsiedeln Nester mit Schutzkleidung. Die Kosten hängen davon ab, wie gut das Nest erreichbar ist: Ein Nest im Rollladenkasten ist einfacher als eines im Dachstuhl. Eine Spanne nennt der Kammerjäger-Rechner.
Bei einem Stich im Mund- oder Rachenraum oder bei Atemnot sofort den Notruf 144 wählen.
Davon raten Fachleute ab. Poltert es dagegen nachts unter dem Dach, ist eher ein Marder am Werk. Ausräuchern, Abspritzen oder Zerschlagen reizt das Volk und ist bei geschützten Arten nicht erlaubt. Wer im Frühjahr ein sehr kleines Anfangsnest an einer ungünstigen Stelle sieht, fragt besser gleich beim Fachbetrieb nach.
Passend dazu: Gelsen am Neusiedler See, Stinkwanzen im Herbst und Ameisen im Haus.
Laut Naturschutzbund sind Wespen und Hornissen geschützt; bei Gefahr braucht es eine Genehmigung oder eine Fachfirma.
Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung; der Naturschutzbund Burgenland nennt zusätzlich eine eigene Anlaufstelle.
Das hängt von Lage und Zugänglichkeit ab. Der Kammerjäger-Rechner zeigt eine Spanne.
Nein. Im Herbst stirbt das Volk ab, im nächsten Jahr bauen die Königinnen neu.
Hornissen sind größer, verhalten sich aber meist ruhiger. Abstand halten gilt für beide.
Kühlen. Bei Stichen im Mund- oder Rachenraum, bei Atemnot oder bekannter Allergie sofort 144 anrufen.
Quelle: Naturschutzbund Österreich: Was tun bei Wespen- oder Hornissennestern? (naturschutzbund.at, Stand 2025, abgerufen 12.10.2026)
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