Putzen, Räumen, Hausbetreuung im Burgenland – Betriebe, Kosten, Müll & Grünschnitt
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Schneeräumen & Streuen im Burgenland

Gehsteig, Hauseinfahrt und Kundenparkplatz räumen und streuen lassen – damit die Anrainerpflicht nach § 93 StVO erfüllt ist.

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16 Firmen im Burgenland, die meisten in Winterdienst Neudörfl (2)
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Ing. Gottfried Schrödl (Kobersdorf) – 5,0 ★ – 21 Rezensionen bei Google
Haus & Anlage
Räumen und Streuen fürs Einfamilienhaus oder die Wohnanlage; für den Gehsteig gilt die Anrainerpflicht nach § 93 StVO.

ALLESclean

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Schneeräumen & Streuen: Betriebe in den Bezirken des Burgenlands

Kurzer Anfahrtsweg heißt meist geringere Fahrtkosten. Für regelmäßige Aufträge kommen größere Betriebe aus dem Raum Eisenstadt, Neusiedl oder Oberwart aber auch in die Dörfer im Süden und im Seewinkel.

Bezirk Neusiedl am See 3

Bruckneudorf · Neusiedl am See · Zurndorf

Bezirk Eisenstadt (Stadt) 1

Eisenstadt

Bezirk Rust (Stadt)

Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.

Bezirk Eisenstadt-Umgebung 2

St. Margarethen im Burgenland · Trausdorf an der Wulka

Bezirk Mattersburg 4

Mattersburg · Neudörfl · Draßburg

Bezirk Oberpullendorf 4

Oberpullendorf · Kobersdorf · Lockenhaus · Stoob

Bezirk Oberwart 2

Pinkafeld · Grafenschachen

Bezirk Güssing

Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.

Bezirk Jennersdorf

Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.

Winterdienst im Burgenland: Räumen und Streuen

Viel Schnee ist im Burgenland seltener als in den Alpen, dafür kommt Glatteis oft überraschend: gefrierender Regen, Reif nach klaren Nächten, Schneeverwehungen auf freiem Feld. Eigentümer müssen dann Gehsteige räumen und streuen – oder einen Winterdienst beauftragen.

Kurz gesagt

Nach § 93 StVO müssen Eigentümer in Ortsgebieten Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreien. Diese Pflicht kann vertraglich auf einen Betrieb übergehen. Bezahlt wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz; Einfahrt und Parkplatz kommen dazu. Zum Kostenrechner

Pflicht übertragen

Räumen und Streuen von Gehsteig, Einfahrt und Parkplatz übernimmt der Betrieb. Im Vertrag sollte ausdrücklich stehen, dass er die Pflichten nach § 93 StVO übernimmt, und ab welcher Schneehöhe er ausrückt.

Pauschale oder Einsatz

In milden Wintern ist die Abrechnung pro Einsatz oft günstiger, die Saisonpauschale dafür besser planbar. Bei Glatteis zählt jede Stunde – fragen Sie nach der Reaktionszeit.

Im Sommer derselbe Betrieb

Viele Winterdienste übernehmen von Frühling bis Herbst die Gartenpflege und das ganze Jahr die Hausbetreuung.

Häufige Fragen zu Schneeräumen & Streuen

Was verlangt § 93 StVO?

Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen Gehsteige entlang ihres Grundstücks zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis säubern bzw. bestreuen. Ist kein Gehsteig da, gilt das für einen Streifen von einem Meter am Straßenrand.

Kann ich die Pflicht weitergeben?

Ja, durch einen Vertrag mit einem Winterdienst. Darin sollte ausdrücklich stehen, dass der Betrieb die Pflichten übernimmt.

Wie wird abgerechnet?

Als Saisonpauschale oder pro Einsatz, dazu Streumittel. In milden Wintern ist die Einsatzabrechnung oft günstiger.

Wann muss geräumt sein?

Ab 6 Uhr früh. Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis muss wiederholt geräumt und gestreut werden.

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