EKElisabeth K.vor 3 Std.
Wir haben einen Wintergarten mit Glasdach. Wer putzt sowas ordentlich? 🪟
Gehsteig, Hauseinfahrt und Kundenparkplatz räumen und streuen lassen – damit die Anrainerpflicht nach § 93 StVO erfüllt ist.
Kurzer Anfahrtsweg heißt meist geringere Fahrtkosten. Für regelmäßige Aufträge kommen größere Betriebe aus dem Raum Eisenstadt, Neusiedl oder Oberwart aber auch in die Dörfer im Süden und im Seewinkel.
Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.
Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.
Für Schneeräumen & Streuen ist in diesem Bezirk noch kein Betrieb eingetragen; häufig kommt einer aus dem Nachbarbezirk.
Viel Schnee ist im Burgenland seltener als in den Alpen, dafür kommt Glatteis oft überraschend: gefrierender Regen, Reif nach klaren Nächten, Schneeverwehungen auf freiem Feld. Eigentümer müssen dann Gehsteige räumen und streuen – oder einen Winterdienst beauftragen.
Nach § 93 StVO müssen Eigentümer in Ortsgebieten Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreien. Diese Pflicht kann vertraglich auf einen Betrieb übergehen. Bezahlt wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz; Einfahrt und Parkplatz kommen dazu. Zum Kostenrechner
Räumen und Streuen von Gehsteig, Einfahrt und Parkplatz übernimmt der Betrieb. Im Vertrag sollte ausdrücklich stehen, dass er die Pflichten nach § 93 StVO übernimmt, und ab welcher Schneehöhe er ausrückt.
In milden Wintern ist die Abrechnung pro Einsatz oft günstiger, die Saisonpauschale dafür besser planbar. Bei Glatteis zählt jede Stunde – fragen Sie nach der Reaktionszeit.
Viele Winterdienste übernehmen von Frühling bis Herbst die Gartenpflege und das ganze Jahr die Hausbetreuung.
Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen Gehsteige entlang ihres Grundstücks zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis säubern bzw. bestreuen. Ist kein Gehsteig da, gilt das für einen Streifen von einem Meter am Straßenrand.
Ja, durch einen Vertrag mit einem Winterdienst. Darin sollte ausdrücklich stehen, dass der Betrieb die Pflichten übernimmt.
Als Saisonpauschale oder pro Einsatz, dazu Streumittel. In milden Wintern ist die Einsatzabrechnung oft günstiger.
Ab 6 Uhr früh. Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis muss wiederholt geräumt und gestreut werden.
Beschreiben Sie Auftrag, Ort und Wunschtermin. Wir schicken das an Betriebe, die genau solche Arbeiten im Burgenland erledigen.
Fragen zu Betrieben, zu Ihrer Anfrage oder zum eigenen Eintrag beantworten wir auch per Messenger, in der Regel am selben Tag, sonst am Werktag darauf.