Putzen, Räumen, Hausbetreuung im Burgenland – Betriebe, Kosten, Müll & Grünschnitt
Foto: Corradox, CC BY-SA 3.0

Inhalt melden

Die Nummer eines Betriebs stimmt nicht mehr, eine Bewertung ist beleidigend oder ein Foto stammt von Ihnen? Hier steht, welche Angaben wir brauchen und was nach Ihrer Meldung passiert.

Was gemeldet werden kann

Alles auf ReinigungsVergleich Burgenland, das aus Ihrer Sicht gegen ein Gesetz oder die Nutzungsbedingungen verstößt. Häufige Fälle: eine Bewertung mit Beleidigungen oder unwahren Behauptungen, eine offenbar gekaufte Bewertung, ein Eintrag mit alter Anschrift oder Leistungen, die der Betrieb nicht anbietet, ein Bild, dessen Rechte Ihnen gehören, oder Ihr eigenes Einzelunternehmen, das nicht aufscheinen soll.

Führt der Link eines Betriebs auf eine gehackte Website oder fremde Inhalte, sagen Sie uns bitte Bescheid. Auch ein nicht mehr funktionierender Link zur Abfallseite einer Gemeinde hilft uns.

So melden Sie einen Inhalt

Nutzen Sie den Knopf „Beschwerde oder Korrektur“ in der Fußzeile oder schreiben Sie über das Kontaktformular (Betreff „Hinweis auf einen Inhalt“). Damit wir den Fall rasch beurteilen können, brauchen wir:

  • den Link zur Seite und die betroffene Stelle – bei Bewertungen Datum und angezeigten Namen
  • eine kurze Begründung, welches Gesetz oder welche Regel verletzt ist
  • Name und E-Mail für unsere Antwort (entfällt bei Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs)
  • Ihre Bestätigung, dass alles nach bestem Wissen richtig ist

Wie es weitergeht

Ihre Meldung wird sofort bestätigt. Danach sieht sich eine Person aus unserem Team den Fall an – nicht ein Programm – und entscheidet unparteiisch; das Ergebnis kommt per E-Mail. Solange geprüft wird, kann der Inhalt ausgeblendet sein. Nehmen wir etwas offline, sagen wir auch der Person, die es verfasst hat, warum und wie sie Einspruch erheben kann. Wer immer wieder grundlose Meldungen schickt, bekommt zuerst eine Verwarnung und wird dann für einige Zeit nicht mehr bearbeitet.

Zentrale Kontaktstelle (Digital Services Act)

Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, das Gremium für digitale Dienste und alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen unsere Kontaktstelle im Sinn der Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 über das Kontaktformular, Betreff „Hinweis auf einen Inhalt“. Sprachen: Deutsch oder Englisch. Zuständige Aufsicht in Österreich ist die KommAustria (www.rtr.at).

Lieber per Nachricht?

Fragen zu Betrieben, zu Ihrer Anfrage oder zum eigenen Eintrag beantworten wir auch per Messenger, in der Regel am selben Tag, sonst am Werktag darauf.

Signalfolgt bald Telegramfolgt bald Viberfolgt bald Messengerfolgt bald

Link zu Google Maps melden

Sie kennen den Google-Maps-Eintrag von ? Fügen Sie den Link ein. Passt er sicher zu diesem Betrieb, zeigen wir die Google-Sterne künftig auf seiner Seite.

Den Betrieb in Google Maps aufrufen, „Teilen“ wählen, Link kopieren und hier einfügen – am Handy wie am Computer.

Beschwerde oder Korrektur

Ihr Betrieb soll nicht in der Liste stehen, die Nummer oder Adresse ist veraltet, oder ein Bild oder Text gehört Ihnen? Schreiben Sie uns hier. Wir sehen uns jede Meldung noch am selben Werktag an und ändern oder entfernen den Inhalt, wenn sie zutrifft.

Name und E-Mail brauchen wir nur für die Antwort an Sie. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage

Kostenlos, ohne Verpflichtung

Wir leiten Ihre Anfrage an höchstens drei Betriebe weiter, die für Ort und Arbeit in Frage kommen und Ihnen ein Angebot schicken. Für Sie ist das gratis. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erklärt die Datenschutzerklärung.

Danke, Ihre Anfrage ist da!

Anfragenummer . Die ersten Rückmeldungen kommen in der Regel binnen ein, zwei Werktagen.