Putzen, Räumen, Hausbetreuung im Burgenland – Betriebe, Kosten, Müll & Grünschnitt
Foto: Corradox, CC BY-SA 3.0

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Schritt für Schritt

Bevor geräumt wird, ist die Verlassenschaft zu klären: Der Gerichtskommissär sagt, wer was darf. Dokumente, Fotos und Wertsachen zuerst sichern.

Alter Lehnsessel in einem verlassenen Zimmer Foto: Tama66 / Pixabay
Vordruck zum Ausfüllen und DruckenÜbersiedlung planen: Checkliste mit ZeitplanÖffnen
Kurz gesagt

Nach einem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. Bevor die Wohnung oder das Haus geräumt wird, klären Sie mit ihm, wer verfügen darf. Dokumente, Fotos und Wertsachen zuerst sichern, dann aussortieren und erst danach die Haushaltsauflösung beauftragen.

Eine Haushaltsauflösung nach dem Tod eines Angehörigen ist emotional und organisatorisch eine Belastung. Ein klarer Ablauf hilft.

Was muss vor der Räumung geklärt sein?

In Österreich wird nach einem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet; ein Notar führt es als Gerichtskommissär. Bevor Sie Möbel verschenken oder eine Firma beauftragen, klären Sie mit ihm, wer über den Nachlass verfügen darf. Informationen dazu bietet oesterreich.gv.at.

Erben und VererbenVideo: Österreichische Notariatskammer auf YouTube · Erst beim Abspielen gehen Daten an YouTube (Google), mehr dazu im Datenschutz.

Was sollte man vorher sichern?

  • Ausweise, Urkunden, Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen
  • Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Grundbuchsauszüge
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke
  • Wertsachen, Schmuck, Bargeld

Fotografieren Sie die Räume vor dem Ausräumen – das hilft bei Fragen der Erben.

Aufgeschlagenes altes FotoalbumFoto: jarmoluk / Pixabay
Fotos, Briefe und Urkunden gehören nicht in den Container.

Aussortieren in Ruhe

Was Familie und Freunde behalten möchten, wird in einem Raum gesammelt und beschriftet. Brauchbares kann an soziale Einrichtungen gehen. Erst danach beginnt die eigentliche Räumung.

Räumen lassen

Für ein ganzes Haus ist eine Entrümpelungsfirma meist die bessere Wahl: Sie räumt, trennt, entsorgt und übergibt besenrein. Was das ungefähr kostet, zeigt der Entrümpelungs-Rechner. Den Überblick über Termine und Aufgaben behalten Sie mit dem Planer mit Checkliste.

Soll die Wohnung danach zurückgegeben oder verkauft werden, folgt eine Endreinigung.

Mietwohnung kündigen

Bei einer Mietwohnung klären Sie mit dem Vermieter und dem Gerichtskommissär die Kündigung. Den Zustand bei der Rückgabe halten Sie im Übergabeprotokoll fest.

Passend dazu: Asbest erkennen, Bauschutt entsorgen im Burgenland und Grünschnitt entsorgen im Burgenland.

Häufige Fehler

  • Mit dem Räumen beginnen, bevor geklärt ist, wer verfügen darf
  • Dokumente in Kisten mitentsorgen
  • Nur ein Angebot einholen, wenn die Zeit drängt
  • Den Zustand der Wohnung nicht fotografieren

Häufige Fragen

Wann darf nach einem Todesfall geräumt werden?

Wenn mit dem Gerichtskommissär geklärt ist, wer über den Nachlass verfügen darf.

Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

In der Regel wird sie aus dem Nachlass bzw. von den Erben bezahlt; Details klärt der Gerichtskommissär.

Was mache ich mit Möbeln, die niemand will?

Gut Erhaltenes an soziale Einrichtungen geben, den Rest räumt die Entrümpelungsfirma.

Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung?

Je nach Größe ein bis mehrere Tage, das Aussortieren davor oft länger.

Muss die Wohnung gereinigt übergeben werden?

Das hängt vom Mietvertrag ab; im Zweifel beim Vermieter nachfragen.

Quelle: oesterreich.gv.at: Todesfall und Verlassenschaft (abgerufen 12.10.2026); eigene Zusammenstellung

Weiterlesen

Schreiben Sie für die Haushaltstipps

Sie reinigen, räumen oder betreuen beruflich Häuser und kennen Kniffe, die man sonst nirgends liest? Schicken Sie uns einen Themenvorschlag – davon haben Leserinnen und Leser im ganzen Burgenland etwas.

  • Erfahrung aus der täglichen Arbeit
  • Namentlich, gern mit Nennung Ihres Betriebs
  • Wir bearbeiten den Text und melden uns per E-Mail

Gratis; Werbung gehört nicht in den Beitrag. Ob er erscheint, entscheidet die Redaktion.

Vielen Dank!

Wir sehen uns den Vorschlag an und schreiben Ihnen.

Lieber per Nachricht?

Fragen zu Betrieben, zu Ihrer Anfrage oder zum eigenen Eintrag beantworten wir auch per Messenger, in der Regel am selben Tag, sonst am Werktag darauf.

Signalfolgt bald Telegramfolgt bald Viberfolgt bald Messengerfolgt bald

Link zu Google Maps melden

Sie kennen den Google-Maps-Eintrag von ? Fügen Sie den Link ein. Passt er sicher zu diesem Betrieb, zeigen wir die Google-Sterne künftig auf seiner Seite.

Den Betrieb in Google Maps aufrufen, „Teilen“ wählen, Link kopieren und hier einfügen – am Handy wie am Computer.

Beschwerde oder Korrektur

Ihr Betrieb soll nicht in der Liste stehen, die Nummer oder Adresse ist veraltet, oder ein Bild oder Text gehört Ihnen? Schreiben Sie uns hier. Wir sehen uns jede Meldung noch am selben Werktag an und ändern oder entfernen den Inhalt, wenn sie zutrifft.

Name und E-Mail brauchen wir nur für die Antwort an Sie. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage

Kostenlos, ohne Verpflichtung

Wir leiten Ihre Anfrage an höchstens drei Betriebe weiter, die für Ort und Arbeit in Frage kommen und Ihnen ein Angebot schicken. Für Sie ist das gratis. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erklärt die Datenschutzerklärung.

Danke, Ihre Anfrage ist da!

Anfragenummer . Die ersten Rückmeldungen kommen in der Regel binnen ein, zwei Werktagen.